Allgemeines
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Liefer-bedingungen (AGB) regeln die Grundlagen der Geschäftsbeziehungen zwischen der Safetyplan GmbH (nachfolgend „Safetyplan“ genannt) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunden» genannt) für die Erbringung von Dienstleistungen der Safetyplan und die Lieferung von Produkten oder Werken der Safetyplan.
Die AGB gelten als fester Bestandteil des zwischen dem Kunden und der Safetyplan abgeschlossenen Vertrags.
2. Die vorliegenden AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende
Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Safetyplan hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Die vorliegenden AGB stellen Safetyplan ausschliesslich auf ihrer firmeneigenen Webseite (www.safetyplan.ch) zur Verfügung und können jederzeit dort in ihrer aktuell gültigen Version eingesehen werden.
Offerten
1. Angebote
Angebote durch Safetyplan sind bis zu unserer schriftlichen Auftragsbestätigung stets freibleibend.
2. Technische Daten und Pläne
Abbildungen, Masse, Gewichtsangaben und technische Daten von Produkten sind unverbindlich; Pläne, Zeichnungen und alle anderen Angebotsunterlagen bleiben Eigentum der Safetyplan. Sie dürfen weder kopiert noch Drittpersonen zugänglich gemacht, oder zur Selbstanfertigung der betreffenden Produkte verwendet werden. Sie sind auf Verlangen der Safetyplan zurückzugeben.
Sofern technische Daten in der Offerte nicht ausdrücklich als verbindlich und definitiv bezeichnet werden, sind sie nur annähernd massgeblich. Safetyplan behält sich das Recht vor, an Konstruktionen jederzeit die dem fortschreitenden Stand der Technik entsprechenden Abänderungen und Verbesserungen vorzunehmen.
3. Preise
Die in Preislisten, auf der Webseite oder in Offerten von Safetyplan angegebenen Preise sind unverbindlich. Die endgültige Festlegung des Preises erfolgt, nachdem die Bestellung in allen technischen und kaufmännischen Details geklärt ist. Massgebend ist dabei der Zeitpunkt der Auftrags-erteilung. Verrechnet werden die am Bestelltag gültigen Preise.
Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, netto, exkl. Verpackung und Transport, Mehrwertsteuer und Versicherung (nach Incoterms, ex works, inkl. Lieferung 1.5% vom Warenwert, mindestens jedoch CHF 20.-).
Safetyplan behält sich das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Käufers und vor Ausführung der Auslieferung der Ware den Warenpreis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen ausserhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen) oder aufgrund der Änderung von Lieferanten nötig ist.
Vertragsabschluss und Auftragsbestätigung
1. Auftragsbestätigung
Für den Lieferumfang ist die Safetyplan Auftragsbestätigung massgebend, wobei die Rechnung ebenfalls als Auftragsbestätigung gilt. Mündliche und telefonische Zusicherungen von Safetyplan-Mitarbeitern erlangen ihre Gültigkeit erst mit der schriftlichen Safetyplan Auftragsbestätigung oder mit der Auslieferung und Rechnungsstellung.
2. Annullierung
Durch die Annullierung erwachsende Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Lieferung
1. Lieferfristen
Alle von Safetyplan in Offerten, Auftragsbestätigungen usw. genannten Lieferzeiten sind nach bestem Ermessen festgelegt und werden von Safetyplan, soweit dies nur möglich ist, eingehalten. Aus verspäteten Lieferungen können keinerlei Schadenersatz- oder Konventionalstrafansprüche hergeleitet werden.
Wurde eine bestimmte Lieferfrist vereinbart, so gilt diese als eingehalten, wenn die Lieferung innerhalb der vereinbarten Zeit das Werk von Safetyplan verlassen hat bzw. versandbereit war, die Versendung aber auf Wunsch oder durch Verschulden des Käufers verzögert wurde. Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, werden von Safetyplan nicht übernommen. Wird eine Ware zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommen, so gilt der Tag der Versandbereitschaft als Liefertag; in diesem Falle ist Safetyplan berechtigt, den Lieferungsgegenstand auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern. In Fällen höherer Gewalt oder bei Safetyplan oder deren Lieferanten eintretenden Betriebsstörungen, die ohne unser eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
2. Transport
Der Versand, auch bei frachtfreien Lieferungen, erfolgt auf Gefahr des Käufers, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung dem Frachtführer oder Spediteur übergeben ist, und bleibt ihm überbunden. Der Käufer hat die Ware gegen Brand, Wasser und Transport-schäden, Diebstahl und Verlust ausreichend zu versichern. Für Transportschäden leistet Safetyplan keinen Ersatz. Beanstandungen betreffend Beschädigungen, Verlust oder Verspätung sind vom Käufer unverzüglich an den Transporteur und auch an Safetyplan zu melden. Safetyplan lehnt jede Haftung ab.
3. Verpackung
Die Verpackung wird, wenn besonders vorgeschrieben, vorgenommen und zum Selbstkosten-Preis
berechnet. Sie wird nicht zurückgenommen.
Paletten, sofern nicht im Preis inbegriffen, gelten als Austauschpaletten und werden gegenseitig verrechnet oder gutgeschrieben.
4. Rücksendungen
Die Rücksendung bzw. Rücknahme von bestellten und gelieferten Waren und Produkten wird von Safetyplan ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen
Die vertraglich vereinbarten Preise sind, sofern keine anderen Abmachungen getroffen wurden, innerhalb 10
Tagen ab Datum der Rechnung netto, ohne Abzug zu zahlen. Desgleichen gilt für Teillieferungen. Wenn der Käufer in Verzug gerät, gelten die Bestimmungen der Artikel 102 ff OR. Verrechnungen mit Forderungen gegenüber Safetyplan sind ausgeschlossen.
Garantiebestimmungen
Die Dauer der beschriebenen Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Lieferung oder Versandbereitschaft.
Die Gewährleistungsverpflichtung (Garantie) von Safetyplan beschränkt sich ausschliesslich entweder auf den Ersatz
des Erzeugnisses oder auf den Ersatz von Teilen desselben; die Wahl des Ersatzumfanges liegt im Ermessen von Safetyplan. ln Garantie ersetzte Erzeugnisse oder Teile gehen zur Prüfung an Safetyplan und in deren Eigentum über.
Jede weitere Gewährleistung wird von der Safetyplan im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen.
Jede weitere Haftung von Safetyplan für unmittelbare oder mittelbare sowie direkte oder indirekte Schäden – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – einschliesslich etwaiger Ersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten sowie aus unerlaubter Handlung, einschliesslich Mangelfolgeschäden, insbesondere Folgen der Ausserbetriebsetzung einer gelieferten Anlage, Schäden an Nebenanlagen sowie Zubehör, welches integrierter Teil
der Anlage ist, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch ist im Übrigen beschränkt
auf nachweisliche Materialfehler, mangelnde Ausführung oder Konstruktionsfehler betreffend der Erzeugnisse.
Nachfolgende Umstände begründen keine Garantieansprüche:
Der Kunde muss die Beschaffenheit des Erzeugnisses, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgang tunlich
ist, prüfen und feststellbare Mängel umgehend rügen. Ergeben sich Mängel erst später, so hat die entsprechende
Anzeige sofort nach deren Entdeckung zu erfolgen. Unterbleiben die Prüfung und umgehende Mängelanzeige,
so gilt das Erzeugnis als genehmigt und jeglicher Gewährleistungsanspruch erlischt.
Jeglicher Gewährleistungsanspruch erlischt auch, wenn ohne die schriftliche Einwilligung von Safetyplan durch den Kunden oder Dritte Änderungen oder Reparaturen am Erzeugnis vorgenommen wurden.
Bestehen fällige Forderungen gegen den Kunden, kann die Gewährleistung verweigert werden, bis die Forderungen
beglichen sind.
Eigentumsvorbehalt/Zahlungssicherung
Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die von Safetyplan gelieferte Ware bleibt Eigentum von Safetyplan bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zum Ausgleich aller künftig entstehenden Forderungen und etwaigen Eventualverpflichtungen, die Safetyplan im Interesse des Kunden eingegangen ist.
Safetyplan ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Der
Käufer gibt hierzu ausdrücklich seine Einwilligung.
Haftung des Käufers für Schäden durch ungenaue Unterlagen
Sollten Safetyplan übersandte Unterlagen, aufgrund derer ein Angebot, eine Auftragsbestätigung oder eine Lieferung
erfolgte, nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, so hat der Käufer alle erforderlichen Änderungen an der Anlage zu eigenen Lasten zu tragen.
Gerichtsstand/anwendbares Recht
Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB sowie die im Rahmen dieser Bedingungen abgeschlossenen Verträge wird der ausschliessliche Gerichts-stand am Sitz der Safetyplan vereinbart. Safetyplan ist berechtigt, jedes für den Besteller/ Käufer zuständige Gericht anzurufen. Diese AGB sowie die im Rahmen dieser Bedingungen abgeschlossenen Verträge unterliegen schweizerischem Recht. Die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, CISG) ist ausgeschlossen.
Weitere Bestimmungen
Von Safetyplan gelieferte Waren dürfen nicht zur Entwicklung, Produktion oder Lagerhaltung von Kriegs- und
Massenvernichtungswaffen (Nuklearwaffen, Biologische Waffen, Chemische Waffen oder Raketen) eingesetzt oder verwendet werden. Gelieferte Waren dürfen nicht in Staaten, gegen die ein Embargo besteht, und nicht an Personen oder Unternehmen, die unter Terrorverdacht stehen, weiter-geliefert werden.
HINWEIS:
Daten von Kunden werden von Safetyplan EDV-mässig gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungs-gemässen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist.
Stand: Juni 2024